Christianshöhe / Lübsche Berge

Diese Anhöhe, von der man einen wunderbaren Panoramablick
              auf die Stadt Lübeck hat, hies bis 1809 noch Lübsche
              Berge/Barg. Erst als Christian von Hammerstein hier 1809
              einen Meierhof anlegen läßt, wird dieser Ort, nach ihm,
              dem Zeitgeschmack entsprechend, in "Christianshöhe"
              umbenannt. Vermutlich bezog sich der Name ursprünglich
              auch nur auf diese Hofanlage und ist erst später auf die
              ganze Anhöhe übertragen worden. 
            
1823 heisst es dazu: "Das Vorwerk Christianshöhe ist vor nicht all zu langen Jahren ganz massiv (also in Ziegelsteinen) aufgebaut und bestehet aus einem Haupt- und zwei Nebengebäuden und ist zur Haltung einer Schäferei sehr zweckmäßig."
Zu Christianshöhe gehören 1813: Hof und Garten 1.072
              QRth., der Garten an der Heerstraße 60 QRth., der sämtl.
              Acker in sechs Schlägen 17.370 QRth. sowie ein Sandberg
              mit 60 QRth.. Der Hof Christianshöhe besteht aus einem
              Gebäude zwei Herren- und einen Viehhause (52x30 u. 60x24
              Fuß) und zwei gleichen Nebengebäuden von 20x30 Fuß.
            
1828 wird auf Christianshöhe erneut gebaut. So wird eine Rechnung über Steinfahren vom Neuen Hof nach Christianshöhe ausgestellt.
            
Fuhlenpotts-Krug
Ursprünglich befand sich auf den Lübschen Bergen bis 1751
              vermutlich die Kastorfer Allmende (Freiweide), eine Art
              Wildnis, größtenteils noch mit Bäumen bestanden, und dem
              Fuhlen Pott als Wasserstelle. Genaugenommen handelt es
              sich um drei aufeinander folgende Hügel, deshalb "Berge".
              Diese Gegend, vor der Verkoppelung noch weit ab vom Dorf
              und mit dem steinzeitlichen Grabhügel, war ein idealer
              Hintergrund für so manche "Spokergeschichte" (s. Vorgeschichte "Königsgrab").
              Durchschnitten wird die Anhöhe durch die ehemalige
              Hamburg-Lübecker-Landstraße (s.a. Kastorfer
                Zoll). An dieser lag am Fuhlenpott der gleichnamige
              Krug. Der Fuhlenpott-Krug ist hier seit 1738 nachzuweisen
              und ist vermutlich als Vorgänger zur Kruggerechtigkeit der
              Hufe B zu betrachten. 
            
1742 findet in der Nähe dieses Kruges ein Raubüberfall
              statt (s. 1742: Raubüberfall beim
                Fuhlenpott-Krug). Wie sich aus nachfolgenden Akten
              ergibt, war Johann Schnaur hier der Krüger, der auch eine
              Landwirtschaft betrieb. Schnauer (auch Schnoor) wurde 1699
              in Sühlen bei Oldesloe als Sohn des dortigen Müllers
              Hinrich Schnoor geboren. Schnauer wuchs später in der
              Bodener Mühle auf und hatte vermutlich bei seinem Vater
              das Zimmermannshandwerk gelernt. 
            
1738 hatte Schnauer Streit mit seinen Nachbarn Henrich
              Stahmer aus Klinkrade wegen weidenden Viehs und eines
              gekauften Pferdes sowie mit dem Siebenbäumer Hufner
              Henrich Schmid, wegen dessen angrenzenden Land, genannt
              Fernenlands Koppel, das er gepachtet hatte.  1743
              kauft er  für sich und seine Frau Margarehte
              Kirchenstühle in der siebenbäumer Kirche. Er scheint 1751
              verstorben zu sein (s. Glockengeld Sbb.), was wohl auch
              erklärt, dass die Kruggerechtigkeit auf die Hufe B
              übertragen wurde und nun der Hufner Hans Hinrich Meyer
              nebenbei einen Krug betreibt. Vielleicht hatte Meyer sogar
              die Wittwe Margarethe Schnor 1752 geheiratet, dies läßt
              sich mangels Kirchenbücher aber nicht nachweisen.
            
Wie aus den Verkoppelungsakten hervorgeht, wird der Fuhlenpotts-Orth 1751 der angrenzenden Hufe C zugeschlagen. Vermutlich handelt es sich um den Teich am Hof C direkt an der Landstraße gelegen.
12. Juni 1738 vor dem Steinhorster Amtsgericht
              Johann Schnaur von
              Castorph contra Henr.
                Stahmer von Klinkrade. 
              Kläger: Er hätte Ihn bekl. eine bey der Castorpher Scheide
              belegene Wiese, die Radewiese benahmet, verheuert, und
              Sich dabey anheischig gemacht: Selbe in Zauhn zu halten;
              Nun aber kähme Er solchen Versprechen nicht nach: daß Er
              den Zauhn um die Wiese machte, sondern thäte Ihm vielmehr
              mit seinen eigenen Vieh den größten Schaden, worüber Er
              gegenwärtigen Hermann
                Tretau von Castorph zum Zeugen produciren könte.
              Er wolte also gebeten haben: Beklagten dahin anzuhalten:
              daß Er seinen Versprechen nachkommen und den Zauhn um die
              Wiese machen, auch den Ihm zugefügten Schaden ersetzen
              müßte.
              Bekl. konte nicht leugnen, Kläger versprochen zu haben:
              die dem ehbenst verpachtete Wiese in Zauhn zu erhalten,
              und offerirte sich denselben in guten Stand zu stehen auch
              den Schaden, welchen sein Vieh Klägern zugefüget, zu
              bonificiren.
              Hierauf wurde testis [Zeuge] et Arbitrator Hermann Tretau von
              Castorph vorgefordert und de _ienda Veritate admonitg
              befraget: Wie hoch sich der Kläger von Bekl. Vieh
              zugefügte Schade beliefe: Ille, wenn Er die rechte reiner
              Wahrheit sagen solte; So könte Er solchen Schaden auf
              einen Scheffel Rogken ashimiren.
              Bekl. offerirte Sich obigen Arbitio ein genügen zu
              leisten, und Kl. auf Martini den Scheffel Rogken zu geben.
              Bescheid: Er hätte Bekl. die Wiese versprochener maaßen in
              Zauhne zu erhalten, und zu gesetzter frist Klägern den
              Scheffel Rogken zu liefern.
Eodem
              Idem Schnaur
              contra Henr. Stahmer
              von Klinkrade
              Kläger: Er wäre Ihm Bekl. vor ein verkauftes Pferd 7 Rthl.
              schuldig, welche Er von denselben in güte nicht erhalten
              könte; Er wolte demnach gebeten haben: Ihm zur Bezahlung
              zu verhelfen. Bekl. ignorirte Debitum [Schulden], und
              wolte Er Kläger zu seiner Befriedigung aus seine Wiese,
              die Radewiese genandt, alljährlich vor 2 Rthl. heu, in
              einen solchen Ort, den Kläger sich selbst erwehlen würde,
              asigniret(?) haben, und solchergestalt die Schuld tilgen.
Actum Sandesneben den 4ten July 1738
              Erschien Henrich Schmid
              Hufener zu Siebenbäumen und zeigte an: daß Er an
              mitgegenwärtigen Krüger zu Castorph nahmens Johann Schnaur seine an
              der Castorpher-Scheide belegene koppel, klein fehren land
              [Fernenlandskoppeln] benahmet auf acht nach einander
              folgende Jahre solcher gestalt verpachtet hätte: daß
              Conductor Johann Schnauer solche Koppel spögig(?)
              melioriren , und das darauf stehende Gebüsche ausrotten;
              Ihm aber solches Holtz frey laßen, und vor seine Mühe und
              angewantde Kosten die elonirte Koppel 6 Jahr frey
              genießen, von denen beyden übrigen Jahren ein Jährliches
              locarium ad 5 Rthl. bezahlen solle; und weiden ...
            
1738: Jürgen Malchen [Malchau], Klinkrade (an der Kastorfer Scheide) ./. Joh. Schnaur wegen der Radewische
1738: Joh. Schnaur, Kastorf ./. Johann Löding, Siebenbäumen wegen Forderung
1744: Hans Schnoor wegen Heuergeld
              
s. auch Hufen B-E

Das Vorwerk "Christianhöhe" auf der Katasterkarte von 1877. Der unterhalb der Hofanlage befindliche Weg führt heute noch auf die Flur "Christianshöhe", vor dem Hofgebäude knickt dann der Kirchstieg nach Siebenbäumen ab (hier "Fußweg"). 1898 läßt Gustav Vorwerk diesen Meierhof, auf dem sich auch eine Meierei befand, niederlegen. Der Tischler Otto Haase bekommt die Genehmigung des Gutsherren das Baumaterial, der schon zum Teil eingefallenen mit Stroh gedeckten Gebäude, verwenden zu dürfen. Die Ziegelsteine und alten Balken verbaut er in seinem neuen Haus an der Hauptstraße 39. Da es sich um alte Steine handelt, musste das Haus verputzt werden, was aber damals für "einen Tischler" nicht als standesgemäß galt.

Familie Haase vor ihrem Haus Hauptstr. 39 um 1910

Luftbild von Christianshöhe
                2007
            

Blick von Christianshöhe 1962

Hauptstr. 15, ehemals Klaus Schlanert (vorher Johann
              Meinicke, Tischler; Johann Fick), Emma Fürböter
            
            

im Hintergrund links
                Hauptstr. 6, ehemals Dr. Werner Hoffman, davor Bäckerei
                Ernst Bartels (1946-1950), gepachtet von Georg Peters,
                dann Bäckerei Schult
              

Martha Roden im Hintergrund der Hof von Siemer (Hufe B)

Panorama von Christianshöhe
                2009: v.l. die Moislinger Hochhäuser, die Marienkirche,
                Silo Kronsforde