Christianshöhe / Lübsche Berge

Diese Anhöhe, von der man einen wunderbaren Panoramablick auf die Stadt Lübeck hat, hies bis 1809 noch Lübsche Berge/Barg. Erst als Christian von Hammerstein hier 1809 einen Meierhof anlegen läßt, wird dieser Ort, nach ihm, dem Zeitgeschmack entsprechend, in "Christianshöhe" umbenannt. Vermutlich bezog sich der Name ursprünglich auch nur auf diese Hofanlage und ist erst später auf die ganze Anhöhe übertragen worden.

 1823 heisst es dazu: "Das Vorwerk Christianshöhe ist vor nicht all zu langen Jahren ganz massiv (also in Ziegelsteinen) aufgebaut und bestehet aus einem Haupt- und zwei Nebengebäuden und ist zur Haltung einer Schäferei sehr zweckmäßig."

Zu Christianshöhe gehören 1813: Hof und Garten 1.072 QRth., der Garten an der Heerstraße 60 QRth., der sämtl. Acker in sechs Schlägen 17.370 QRth. sowie ein Sandberg mit 60 QRth.. Der Hof Christianshöhe besteht aus einem Gebäude zwei Herren- und einen Viehhause (52x30 u. 60x24 Fuß) und zwei gleichen Nebengebäuden von 20x30 Fuß.

1828 wird auf Christianshöhe erneut gebaut. So wird eine Rechnung über Steinfahren vom Neuen Hof nach Christianshöhe ausgestellt.


Fuhlenpotts-Krug

Ursprünglich befand sich auf den Lübschen Bergen bis 1751 vermutlich die Kastorfer Allmende (Freiweide), eine Art Wildnis, größtenteils noch mit Bäumen bestanden, und dem Fuhlen Pott als Wasserstelle. Genaugenommen handelt es sich um drei aufeinander folgende Hügel, deshalb "Berge". Diese Gegend, vor der Verkoppelung noch weit ab vom Dorf und mit dem steinzeitlichen Grabhügel, war ein idealer Hintergrund für so manche "Spokergeschichte" (s. Vorgeschichte "Königsgrab"). Durchschnitten wird die Anhöhe durch die ehemalige Hamburg-Lübecker-Landstraße (s.a. Kastorfer Zoll). An dieser lag am Fuhlenpott der gleichnamige Krug. Der Fuhlenpott-Krug ist hier seit 1738 nachzuweisen und ist vermutlich als Vorgänger zur Kruggerechtigkeit der Hufe B zu betrachten.

1742 findet in der Nähe dieses Kruges ein Raubüberfall statt (s. 1742: Raubüberfall beim Fuhlenpott-Krug). Wie sich aus nachfolgenden Akten ergibt, war Johann Schnaur hier der Krüger, der auch eine Landwirtschaft betrieb. Schnauer (auch Schnoor) wurde 1699 in Sühlen bei Oldesloe als Sohn des dortigen Müllers Hinrich Schnoor geboren. Schnauer wuchs später in der Bodener Mühle auf und hatte vermutlich bei seinem Vater das Zimmermannshandwerk gelernt.

1738 hatte Schnauer Streit mit seinen Nachbarn Henrich Stahmer aus Klinkrade wegen weidenden Viehs und eines gekauften Pferdes sowie mit dem Siebenbäumer Hufner Henrich Schmid, wegen dessen angrenzenden Land, genannt Fernenlands Koppel, das er gepachtet hatte.  1743 kauft er  für sich und seine Frau Margarehte Kirchenstühle in der siebenbäumer Kirche. Er scheint 1751 verstorben zu sein (s. Glockengeld Sbb.), was wohl auch erklärt, dass die Kruggerechtigkeit auf die Hufe B übertragen wurde und nun der Hufner Hans Hinrich Meyer nebenbei einen Krug betreibt. Vielleicht hatte Meyer sogar die Wittwe Margarethe Schnor 1752 geheiratet, dies läßt sich mangels Kirchenbücher aber nicht nachweisen.

Wie aus den Verkoppelungsakten hervorgeht, wird der Fuhlenpotts-Orth 1751 der angrenzenden Hufe C zugeschlagen. Vermutlich handelt es sich um den Teich am Hof C direkt an der Landstraße gelegen.

12. Juni 1738 vor dem Steinhorster Amtsgericht
Johann Schnaur von Castorph contra Henr. Stahmer von Klinkrade.
Kläger: Er hätte Ihn bekl. eine bey der Castorpher Scheide belegene Wiese, die Radewiese benahmet, verheuert, und Sich dabey anheischig gemacht: Selbe in Zauhn zu halten; Nun aber kähme Er solchen Versprechen nicht nach: daß Er den Zauhn um die Wiese machte, sondern thäte Ihm vielmehr mit seinen eigenen Vieh den größten Schaden, worüber Er gegenwärtigen Hermann Tretau von Castorph zum Zeugen produciren könte. Er wolte also gebeten haben: Beklagten dahin anzuhalten: daß Er seinen Versprechen nachkommen und den Zauhn um die Wiese machen, auch den Ihm zugefügten Schaden ersetzen müßte.
Bekl. konte nicht leugnen, Kläger versprochen zu haben: die dem ehbenst verpachtete Wiese in Zauhn zu erhalten, und offerirte sich denselben in guten Stand zu stehen auch den Schaden, welchen sein Vieh Klägern zugefüget, zu bonificiren.
Hierauf wurde testis [Zeuge] et Arbitrator Hermann Tretau von Castorph vorgefordert und de _ienda Veritate admonitg befraget: Wie hoch sich der Kläger von Bekl. Vieh zugefügte Schade beliefe: Ille, wenn Er die rechte reiner Wahrheit sagen solte; So könte Er solchen Schaden auf einen Scheffel Rogken ashimiren.
Bekl. offerirte Sich obigen Arbitio ein genügen zu leisten, und Kl. auf Martini den Scheffel Rogken zu geben.
Bescheid: Er hätte Bekl. die Wiese versprochener maaßen in Zauhne zu erhalten, und zu gesetzter frist Klägern den Scheffel Rogken zu liefern.

Eodem
Idem Schnaur contra Henr. Stahmer von Klinkrade
Kläger: Er wäre Ihm Bekl. vor ein verkauftes Pferd 7 Rthl. schuldig, welche Er von denselben in güte nicht erhalten könte; Er wolte demnach gebeten haben: Ihm zur Bezahlung zu verhelfen. Bekl. ignorirte Debitum [Schulden], und wolte Er Kläger zu seiner Befriedigung aus seine Wiese, die Radewiese genandt, alljährlich vor 2 Rthl. heu, in einen solchen Ort, den Kläger sich selbst erwehlen würde, asigniret(?) haben, und solchergestalt die Schuld tilgen.

Actum Sandesneben den 4ten July 1738
Erschien Henrich Schmid Hufener zu Siebenbäumen und zeigte an: daß Er an mitgegenwärtigen Krüger zu Castorph nahmens Johann Schnaur seine an der Castorpher-Scheide belegene koppel, klein fehren land [Fernenlandskoppeln] benahmet auf acht nach einander folgende Jahre solcher gestalt verpachtet hätte: daß Conductor Johann Schnauer solche Koppel spögig(?) melioriren , und das darauf stehende Gebüsche ausrotten; Ihm aber solches Holtz frey laßen, und vor seine Mühe und angewantde Kosten die elonirte Koppel 6 Jahr frey genießen, von denen beyden übrigen Jahren ein Jährliches locarium ad 5 Rthl. bezahlen solle; und weiden ...

1738: Joh. Schnaur, Kastorf ./. Schmied Claus Stapelfeld, Stubben wegen Forderung
1738: Jürgen Malchen [Malchau], Klinkrade (an der Kastorfer Scheide) ./. Joh. Schnaur wegen der Radewische
1738: Joh. Schnaur, Kastorf ./. Johann Löding, Siebenbäumen wegen Forderung
1744: Hans Schnoor wegen Heuergeld
Steinhorster Gerichtsprotokollbuch (LAS Abt. 234 Nr. 122)


s. auch Hufen B-E



Das Vorwerk "Christianhöhe" auf der Katasterkarte von 1877. Der unterhalb der Hofanlage befindliche Weg führt heute noch auf die Flur "Christianshöhe", vor dem Hofgebäude knickt dann der Kirchstieg nach Siebenbäumen ab (hier "Fußweg"). 1898 läßt Gustav Vorwerk diesen Meierhof, auf dem sich auch eine Meierei befand, niederlegen. Der Tischler Otto Haase bekommt die Genehmigung des Gutsherren das Baumaterial, der schon zum Teil eingefallenen mit Stroh gedeckten Gebäude, verwenden zu dürfen. Die Ziegelsteine und alten Balken verbaut er in seinem neuen Haus an der Hauptstraße 39. Da es sich um alte Steine handelt, musste das Haus  verputzt werden, was aber damals für "einen Tischler" nicht als standesgemäß galt.



Familie Haase vor ihrem Haus Hauptstr. 39 um 1910


Luftbild von Christianshöhe 2007

Blick von Christianshöhe 1962

Hauptstr. 15, ehemals Klaus Schlanert (vorher Johann Meinicke, Tischler; Johann Fick), Emma Fürböter



im Hintergrund links Hauptstr. 6, ehemals Dr. Werner Hoffman, davor Bäckerei Ernst Bartels (1946-1950), gepachtet von Georg Peters, dann Bäckerei Schult


Martha Roden im Hintergrund der Hof von Siemer (Hufe B)


Panorama von Christianshöhe 2009: v.l. die Moislinger Hochhäuser, die Marienkirche, Silo Kronsforde