Kastorfer Kopfgeld zu den Landreichssteuern (Türkensteuer) der Bauern
ohne das Gut

1703: 102 Mark
1703: 153 Mark
1704: 76 Mark 8 Schilling
1711-1717: 102 Mark
1751: 102 Mark

1702: Haferdiebstahl aus der Gutscheune

Am 18. Juni steht Gossel (Gottschalk) Bentihn wegen Diebstahls von Hafer aus der Gutsscheune,  vor dem Kastorfer Gericht. Benthin ist geständig die Tat am 15. April 1702 ausgeübt zu haben. Als man nach den Gründen fragt, gibt er an, dass der Siebenbäumer Bauer Hans Müller, bei dem er gedient hatte, ihm versprochen hätte, für den noch schuldigen Lohn, ihm auf seinem Land Hafer anzubauen. Bentihn wird zu unbestimmten Jahren zur Karren (Arbeitstrafe) verurteilt bis sein Gutsherr von Wickede seine Besserung anerkennt.

Castorffer Protocolum Judiciale de Anno 1703 den 18 Juni in puncto firti contra Gottschalk Beutihn

Es erscheint gefangener Gottschalck Beutihn für Gericht, und ward befraget ob er frey ungezwungen geständig und dabey bleibe, daß er den Habern auß der Castorffer Scheune abgwichenen Winter vor einem Jahr in der Nacht gestöhlen, und solte er berichten, auff was art er auff den Hoff und in die Scheune gekommen, und diese That verrichtet habe.
Th: Er wiße nicht, wie er zu dieser That gekommen, müßte sie aber geständig seyn: Er sey durch den Martens-Hoff folglich durch die Pforte nach dem Backhause in dem Baumhoff gekommen und weil er des Tages, da er in der folgenden Nacht den Habern genommen, einem Decken, welche die Scheune gedeket, zu gepfleget, hätte er observiret, daß eine außgefallne Wand mit Bretern zu genagelt, und hatte er sich also dieser Gelegenheit bedienet, und wäre durch der Zugenagelt Wand in die Scheune gekommen.
2) Wer ihm dann geholfen, daß er durch diese zugenagelt Wand gebrochen?
Th: Es wäre ein Bret loß und nur vorgesetzet gewesen, wodurch er in die Scheune ohne etwas loß zubrechen kommen können.
3) Welchen Weg er wieder zurückgenommen mit den Habern.
Th:  denselben weg sey er wieder zurückgegangen, den er gekommen.
4) Ob ihm Niemand begegnet, und wie er den Habern fortgebracht.
Th: Ihm sey Niemand begegnet, und den Habern habe er im Sack weggetragen.
5) Wie viel Habern es gewesen?
Th: Es sey ungefehr drey Scheffel mit der Lafe gewesen, und noch so an einem Habern einen und einen halben Scheffel außtragen, und hätte er nicht mehr tragen können.
6) Wo er den Habern hingebracht.
Th: Er hätte ihn erstlich in seines Vatern Backoffen versteket, und den folgenden Mittag solchen in den Katen auff den Balcken heimlich getragen.
7) Üm was Zeit es in der Nacht gewesen, da er den Habern im Backofen verstecket.
Th: Es sey ohngefehr Nachts um Zehn Uhr gewesen und zwar vom Mittwochen in der Marten Woche auf den Grünen Donnerstag [15. April 1702] gewesen.
8) Wo der habern geblieben?
Th: Nachdem der Schütz Harm Tretau auf Befehl in seines Vaters Katen nachgesuchet, weile dar Spur ihm dahingewiesen, habe er, Gottschalck Bentihn den Habern von den Balcken geholt und selber wieder nach dem Hoffe getragen.
9) Ob Niemand ihm zu dieser That behülflich gewesen, und mit darum gewust?
Th: Er habe sie allein verrichtet, und habe Niemand darum Wißenschaft gehabt.
10) Was er denn mit den Habern haben anfangen wollen?
Th: Er hätte vor diesem bey Hanß Müller in Siebenbäumen gedient, welcher ihm Lohn schuldig geblieben, und für der Schuld versprochen, Habern zu säen, dahero er inn Sinn gehabt diesen Habern in die erde zu bringen.
11) Vor diesem würde er solche diebereyen und raufereyen auch schon getrieben haben?
Th: Man habe ihm zwar nachgesagt, daß er Hinrich Hilmerß seine silbern Er-el Knöpffe, drum Knechte auff Fastnacht Ao 1702  dar fleische so sie gesamlet und vom Spiel dar Geld weggenommen. Es wäre aber dieses nicht wahr, und gestünde er solches nicht; wäre ihm auch nicht bewiesen wer die gestolen aber anlanget, so er auß der Castorfer Mühlen weggenommen und in Lübeck verkaufft, wäre solches aus Dumheit von ihm geschehen und in seine Jugend.
Nachdem praefer Indicii, Herr Hinrich Niclauß von Brömsen auff Bleistörff und Assessorer Indicii Herr Leopold von Müllern Ihr. königl. Majestät zu Dännemarck Lieutnannt und Herr Gottschalk Anton von Wicken auf Castorff me praesente Johann Beneke abr actuario die Sach im Bedruck genommen ist folgendes Urteil abgefaßet und publiciret worden.
Weil Goßel Beutihn geständig und freywillig bekannt, daß er Ao 1702 in der Nacht einen Sack mit Habern so viele er tragen können auß der Castorffer Scheune geholt und entwandt, und solcher Habern auch bey ihm in seines Vaters Katen gefunden worden, aber hat Indicien erkannt, daß Goßel Beuthin etliche Jahr zur Straffe in der Karren geschloßen, und für Wolverdienter Straffe gehen solle, biß man Hoffnung seine Beßerung hat, und sein Herr Gottschalk Anton von Wicken es rahtsam gut befindet. W.K.WB. puplicatum Castorff den 18 Juni 1703


1709: Todschlag

Totschlag Claus Kop, 1709/1710
Darin Zeugenverhör: Henrich Kop, Hinrich Schomann, Gottschalk Bentin, Anna Kop (Schwester des Vaters)
ebenfalls Zeugen: Thomas und Gottschalk Kop, Brüder des Angeklagten

Claus Koop hatte die Schwester seines Vaters vorsätzlich mit zwei Beilschlägen ermordet. Er flieht nach Hamburg. Er wird vom Kastorfer Gericht dazu verurteilt nie wieder Kastorfer Gebiet betreten zu dürfen. Falls er dies dennoch täte, wäre seine Kaution von 40 Rthl. fällig und er würde in lebenslängliche Haft gesetzt. Da kein Tatmotiv vorliegt, wird ein ärztliches Gutachten über den Geisteszustand des Täters erstellt und die Universität Rostock um Rechtshilfe gebeten.


1713: Gerücht um ein totes Neugeborenes

Ende Oktober 1713 wird angeblich ein totes neugeborenenes Kind auf der Kastorfer Feldmark gefunden. Das Kastorfer Gericht verhandelt am 12. Dezember 1713 darüber. Gerichtsherren sind der Gutsherr Gotthard Gottschalk von Wickede, Thomas Melchior und Johann Anton von Wickede. Zu dem Vorfall werden der Diener Daniel Witte, der Bauknecht Claus Bonsack und die Tochter des Kastorfer Schützen Catrin Engel [Tretau] befragt. Doch keiner der Befragten kann konkrete Angaben zum Fund machen, nur dass man darüber gehört hätte. Auch ein weiteres Verhör in Bliestorf am 31. Januar 1714 mit der Bliestorfer Dienstmagd Margarethe Hoffmann und dem Diener Hans Jacob Voigt fördert nichts weiter zu Tage.

Extractus des auf den hochadelichen Hoff zu Castorff Anno 1713 den 12 Dec. in gegenwart der Hochwohlgebohrenen Herren Gotthard Gottschalk von Wickede Herrn Melchior Thomas von Wickede und Herrn Joh. Anton von Wickede gehaltenen gerichtlichen Protocolli ratione eines verneinten gefundenen Kindes.

Als eine zeithero bey etzlichen Leuten die Rede gegangen, daß ein Kind auff dem hochadlichen Hoff zu Castorff gefunden, und der wohlgebohrne Herr Gotthard Gottschalck von Wickede als Obrigkeit, solches nicht ohne rechtlihcer untersuchung lassen wolen: So sind an heutigen Gerichtstage noch gesetzte Leute Summaritez erfraget und Ihnen ernstlich und wohlständig angedeutet, daß Sie Gott und Ihrer obrigkeit die Ehre geben und die reinen lauter Warheit außsagen solten, Ob u erz sie von den vermeintlich gefundenen todten Kinde frnsen oder den von gehöret hätten? Worauff Daniel Witte der Diener alhie zuerst ins besonders außgesaget. Wie er vor ohngefehr 6 Wochen in Bleistorff gewesen da die wohlgebohrne Herschaft daselbst, nebst der hochgeb. Fraulein von Castorff nach der Kirche zu Crumesse gefahren und Er mit den Diener zu Bliestorf Hans Jacob hinten auff der Kutsche gestanden, hatte derselbe Ihm gefraget, ob er auch gehöret daß zu Castorff etwas gefunden? worauff er geantwortet, was solches sey? da hätte jener gesaget: Sie hätten ein Kind dasebst gefunden. Er aber Danile Witte darauf geantwortet ein Windspiel Damm hätte Junge gehabt, der hätten sie weggeworfen, weiter wäre nichts mit ihm davon gesprochen, und betheuert er hoch und threur, daß er sonst über all von einen gefundenen Kinde nichts wüste oder gehöret hätte.
Hiernachst ist Claus Bonsack der Bau-Knecht hieselbst vorgefordert, wecher noch harten zu reden die reine Warheit zu sagen, was Ihm von den vermeintl. gefundenen Kinde bewust sey, folgender gestalt Deponirte: Er sey vor ohngefehr 6 Wochen zu Bleistorff und zwar in der Volckstuben nebst den dortigen Hans Jacob und des Castorffer Schützen [Harm Tretau] seine Tochter Cathrin Engel gewesen. Da wäre das kleine Mädgen von Bleistorff zu Ihm gekomen und hätte Ihm gefraget, ob er nicht wüste, daß ein Kind auff den Castorffer Hoff gefunden? worauff er zur Antwort gegeben, daß er davon sein lebetagen nichts gehöret. Betheuert auff vielfältig befragen, daß Ihm davon nicht das allergeringste wissend sey. Letzlich ward Trin Engel [Tretau] des hiesigen Schützen Tochter eingefordert, derselbigen gleich vorigen scharff zugeredet, alles und jedes außzusagen, was ihr etwa von den vermeintl. gefundenen todten Kinde bewust wäre.
Welche eben das jenige, so Claus Bonsack deponiret vorbrachte, addendo, daß das klein Mädgen zu Bleistorff Margareta, nach einen auff den Castorfer Hoffe gefundenen Kinde gefraget, welcher sie zur antwort gegeben. Sie wüste davon gar nichts hätte auch nichts davon gehöret, nicht lange darauf hätte eben daßelbe klein Mädgen in der Herrnstube auffs neue gefraget, mit Ihr davon gesprochen, und zu Ihr geredet, Sie möchte es nur gestehen die Leute sagten es ja, daß ein Kind daselbst gefunden, darauff sie geantwortet, Sie könte ja nichts sagen, was nicht wahr wäre. Nach ferner hätte das klein Mädgen an sie gedrungen Sie möchte es nur immer gestehen. Deponentin aber wäre bey ihrer vorigen Antwort geblieben und hätte geschworen daß nichts daran und möchte sie sagen wahr sie solches wüste darauff das klein Mädgen sich verlauten lassen, daß die Castorfer Bauern solches den S[ch]enkenbergern gesaget, welche es den Bleistorffer Bauern referiret. Weiter wüste Deponentin nichts, und sagte schließlich daß sie vor Gott bezeugen könnte daß so Ihr von einen gefundenen Kinde nichts daß aller geringste bewust sey. Luibus inposito filentio dimittebantur

Extractum sum cum Protocollo concordiare attestor.


Protocollum so gehalten zu Bleistorff 1714 den 31 Jan in beysein Hr. Capitain Johann Anthon von Wickede
Es ist Margreth Hoffmansche der Frau von Bleistorff klein Mädgen vor Gericht gefordert, und ihr an eydes statt außzusagen gefraget worden, Sie solte berichten, was Sie von dem gefundenem Kinde zu Cathrin Engel des Schützen zu Castorff Tochter in verwichenem Herbst gesprochen.
Worauf Sie deponirte, Sie hätte zwar zu obbenandte Cathrin Engel geredet, daß Sie von Hans Jacob Voigt verstanden und gehört, daß ein todes Kind zu Castorff gefunden wäre, allein daß die Castorffer Bauren solches außgebracht, selbiges wuste Sie nicht, und falß Sie es schon gesagt hätte, so würde Sie das darumb geredet haben, daß Sie Hans Jacob Voigt nicht in der Leute mund bringen hat wollen. Solcher nach ist Hans Jacob Voigt erschienen, welchen bey vormahnung Gott und der Obrigkeit die ehre zu geben mithin die Wahrheit bekennen, woher er das wuste, daß zu Castorf ein todes Kind gefunden. Hierauff antwortet obbesagter Hans Jacob Voigt daß er zwar nicht leuchnet, gestegt zu haben, es wäre was zu Castorff gefunden und solches hätte ihm Anna Kojacks in Lübeck in seines Herrn Hause in gegenwart der Schusterschen gesagt. Das aber das gefundene ein Kind sein soll, solches hätte er nicht geredet, bestandern auß Anna Kojacksche ihren worden vermerket, es würde wohl ein Kind sein. Könte auch mit seinem eyde bekräftigen, daß er keinen Menschen solches alß Margreth Hoffmannsch offenbahrt, anbey gemeldet daß könte er nimmer glauben, daß ein Kind gefunden worden.




Grube, Anna, aus Kastorf Patin Genin 1721 (evtl. Tochter des Vogtes Bartel Grube?)

1715 waren Winter und Nachwinter dermaßen milde gewesen, dass im April überall die Rapssaat in Blühte stand.

1725: Mietschuld

Hinrich Schomann von Kastorf bittet das Ritzerauer Landgericht, dass Jochen Kope, welchen er bisher in seinem Katen zu Düchelsdorf hat wohnen lassen, zur Bezahlung der "restierenden Heuerschuld" [schuldigen Miete/Pacht] angehalten wird, oder nur dem Kathen geschaffet, zu seiner Hinrich Schomanns Versicherung aber das in dem Kathen befindliche Vieh und Fahrnis des Jochen Kope beybehalten werden möge.
Bescheid: Hinrich Schomann auf welchen man der Zahlung halber alhier führt, ist gehalten, noch vor umstehenden Johannis wegen der restirenden Heuer-Schuld völlige Zachtigkeit zu beschaffen  wegeges Ihm aber regress gegen Joch. Koope ad petitem anbehalten bleibt.

Schomann, Hinr.  * ?, † nach 1735,
Kätner (?); Pate Berkenthin 1708; Zeuge 1710 GA Nr. 39; Pate Krummesse 1713; AHL Käm. Hausbrief J. Meyer, Düchelsdorf 1718, kauft dort Hof 7 1718-1725, AHL Käm. Landgerichtsbuch Ritzerau Nr. 562 wegen Düchelsdorfer Katenstelle 1725; GA Ro. Nr. 290 Gerichtsregister 1733;
∞ ? Kop, NN
K.:    Anna Dor.    *ca. 1705, ∞ Krummesse 1728 Draht, J., Hufner Wulfsdorf




Lembcke, Anna, aus Kastorf Patin Genin 1734

1741: Ehestiftung

Steinhorster Gerichtsprotokollbuch 1741: Ehestiftung zweihen Anne Trine Kortings des Leinwebers Korting aus Sandesneben und den Käthner und Schuster Johann Bentien zu Castorph.

Kund und zu wißen sey hiermit wasmaßen Frantz Körting Leinweber aus Sandesneben zu vernehmen gegeben wie er seine Tochter Anne Trine Kortings an Johann Benthien Schuster und Käthner zu Castorph zu verheurathen willens mit bitte Ambts wegen darin zu consentirn Sie die Braut heurathen genommener abrede in des Bräutigams Johann Benthiens Kathe zu Castorph und wolte Er ihr zum Brautschatz mitgeben nachdem Sie sich beyderseits bereits darüber verglichen und einig geworden. Drey Kühe Ein zwei jährige Starke vier Schweine vier Schaafe.
An Baaren Gelde Einhundert Mark, an Haußgeräth 3 kleine und mittelmaßige Keßell, ein alter Grapen und anderer kl Hausgeräth, 12 Stück Bettlacken, 12 Tischlacken, 12 Handkollen, 12 küßen Buhren, 12 Hembder nebst Kleider und Lacken. Sonst haben Sie sich unter ein ander verabredet daß der lengst lebende des andren nutznitige Erbe seyn und bleiben solle und da der Bräutigam noch vier hnabgefundene brüder ein Leben jedoch an den Kathen weiter nichts zu fordern haben, alß daß Sie den Bauern nachlaß ihrer Eltern unter sich theilen so wollen Sie abseiten des Bräutigam Kathe das nöthige vor dasigem Gerichte Beschrieben und sich deßen versichern laßen, womit dann diese Ehebeschreibung geschlossen und der gesachte Trauschein ertheilet worden gegenwärtig sind bey dieser Handlung gewesen, abseiten der Braut Ihr Vatter und Mutter, Hans Dührkop und Henrich Feuerböther, beyde Haußwirthe zu Sandesneben
andern Seite der Bräutigam Johann Bentien und Hanß Appell Haußwirth aus Schürensöhl und Schwager von dem Bräutigam.
Geschehen Steinhorst d. 14 Juli 1741

LAS Abt. 234 Nr. 123

Benthien, Johann *(1706), † 1763 KR
Schuster u. Kätner 1741 LAS Abt. 234 Nr. 123, 1760 GA Nr. 102, 1762 GA Nr. 23
seine Schwester eine verh. Appel in Schührensölen
oo Sandesneben 1741 Körting, Anne Trien aus Sandesneben
K.:
Frantz Hinr.   *(1743) ff
Tochter     *? , † 1752 KR
weitere Kinder  * ? , † 1752 KR
noch weitere 3 Töchter 1762






1742: Raubüberfall beim Fuhlenpott-Krug

Nachdem der hiesige Jägermeister Andreas Detlef Hacke gestern abend, wie er von Sirksfelde, alwo er einige Zeit sich aufgehalten zu Hause gekommen, hirselbst angezeiget hat, wasgestalt er unterwegens in Erfahrung gekommen, daß derselbige Morgens etwas um 6 Uhr zwischen Castorff und den ohnweit davon gelegenen Krug-Hause, der Fuhlenpott genannt, an einen frembden reysenden Menschen ein Straßen- Raub sey verübet, und der Mensch sehr übel zu gerichtet worden, und daß der verwundete in gedachten Krug-hause, der Fuhlenpott genannt, noch vorhanden sey, weswegen er dahin geritten wäre, um, wie es mit diesen Straßen-Raub eigentlich zugegangen, von dem vernünftig solches zu vernehmen, wie dann Claus Christian Krusse, so den Hamburger-Post-Wagen fähret, weil er mehr gemelden Krug nahe vorbey passiren müßen, nur von dem Wege-Geld Einnehmer zu Castorff  [Gotthard Sauer]ein gleiches erfahren, auch abgestiegen wäre, und sich des gantzen Factum auch erzählen laßen; so ist heute dato so wohl der Jägermeister, als der Claus Christian Krusse, so den Hamburger-Post-Wagen fährt, ad cameras: gefordert worden, um, alles, was sie von der geschehenen that gehöret, an Eydesstat ad Protocollem auszusagen weil aber gleich darauf als citati erschienen, der Verwundete selber sich hierselbst eingefunden, so ist unnöthig erachtet worden, deren ersteren beyden ihre Aussage niederschreiben zu lassen, in dem sie alles nur ex relatione des ulnerati wüßten, und hat der Verwundete selber, auf befragen, die gestern an ihme verübte That, mit nachfolgenden Umständen erzehlet:

Er heiße Jürgen Dionysius Voss, sey Bürger in Hamburg, 42 Jahre alt, und führe eine kleine Handlung mit Siegel-Lack, Posen abi: auf seiner Reyse von Hamburg anhero habe zu Schönberg ein frembder Kerl, welcher etwas lang von Statur, röhtlich von Angesicht, einen spitzen Kinn und kurtze schwartze Haare habend, und dabey etwas knickbeynend gegangen, einen abgenutzten rothen Rock und schwartze Camaschen angehabt, einen blau- und weißen Rentzell getragen, und keinen Degen, sondern nur ein schamisch Rohr bey sich geführet, sich bey ihm ein gefunden, und vorgegeben er sey Koch bei d. H. Grafen von Ladwig in Copenhagen: Sie wären mit ein ander von Schönberg auf Sandesneben gegangen, woselbst sie die Nacht geblieben, und des anderen Morgens, als gestern frühe um 5 Uhr wieder ausgegangen, nun ihre Reyse anhero fortzusetzen, da dann, wie sie nicht weit mehr von Castorff gewesen, der frembde Kerl sein Reyse-Gefärter sich ..nes hinter ihn zu    ... gehalten, und ohne die geringste Uhrsache dazu gegeben, aber ihn mit einigen er... zu haben, mit .. in händen haben, den schanschen Rohr, ihme von hinten zu, einen so erschrecklichen schlag über den Kopf gegeben, daß er ein Donnerschlag, so ihm betroffen, und davon zur erden gesunken, auch daruf immer weiter auf ihm zu geschlagen, ohngeachtet er ihn flehentlich gebehten, ihme das Leben zu schonen bis er sich endlich in e... wieder besonnen, sich auf geraffet, und seinen an derseite habenden Hirschfänger [Jagdmesser] auf den Thäter gezogen, da er dann der Thäter in denen nacher an dem Ohrte befindlichen Busch geflüchtet, und unsichtbahr geworden, daß ... solte entwandt seye, könne er nicht sagen, in dem er von seinen sachen nichtens vermiße aber nur seinen Spazier-Stock, von sehr geringen wehrt, welchen er aber wohl könne verlohren haben, weil er nicht wiße wie ihm geschehen sey.

Es ist hierauf comparirt wieder demittirt worden, welches dann noch angezeiget hat, daß er noch 3 á 4 Tage alhir bleiben, und bey Fokke in der Mühlenstraße logiren, auch auf erodern allemahl sich gerne wieder stellen wolle.
 
Attest
Jürgen Dionisius Voß, Siegel Lack Händler, und Bürger in Hamburg, hat auf der rechten Seite des Vorderhaupts eine 6 Zoll lange starke Wunde, eingleichen 3 finger breit davon, einen Zoll lange Wunde, ferner auf der linken Seyte des Vorderhauptes zwo wunden, jede einen zwor Zoll lang, nahe bey einander, wie auch am Hinterhaupte, zwo onderhalb Zoll lange Blessuren: noch in der rechten Schläffe, und am Ohr selbigen Seite, eine starke contusion und Wundstelle, letztlich an byden Vorderarmen, stellen einer Handgroß, welche sehr mit Blut hefftig contundirt, und das ganzte Oberhaupt, mit stagnirtem Blut meißtens angefüllt, welches anzeiget das selbige alle geschlagen, dadurch gequetscht, und von einander geborsten. Der Patient zeigt an, daß diese Schäden ihn auf dem Hamburgerwege, nahe Castorff, durch einen Koch sich ausgebunden, roth gekleideter Kerl, hinterrück unvermerkt, ohne den geringsten Streit mit selbigen vorher gehabt zu haben, sind zugefüget worden.

Lübeck 13. July 1742  Hoec veritatem, attestatur Jac. Leonh. Vogel A.S.L. Chir. Jur
AHL Kämmerei Nr. 2501

Ebenfalls 1742 streitet sich Lüder Jürgens aus Kastorf mit Hinrich Stamer aus Klinkrade vor dem Steinhorster Gericht wegen 21 Rthl. Pferdeschuld.
LAS Abt. 234 Nr. 123
Ein Jahr zuvor und 1743 findet sich Lüder Jürgens nochmals im Berkenthiner Kirchenbuch als Taufpate.

Hofdienste

Die fünf Halbhufner des Dorfes leisten auf dem Gut wöchentlich drei Tage Hand- und drei Tage Spanndienste. Die  Kätner „dienen drei Tage die Woche mit der Hand und mussten kommen, wenn es angesagt wurde“. Wenn sie Pferde haben, müssen sie die Tiere mitbringen. Jährlich liefern die Bauern 75 Hühner und 200 Eier im Gut ab.


1748: Toter Soldat gefunden

Actum Castorff den 30. Oktober 1748: Der Schweinehirt findet auf dem Lübecker Berg einen Erhängten. Die Papiere des Toten weisen ihn als abgedankten dänischen Soldaten Johann Georg Lessel, 50 Jahre, gebürtig aus Hannover aus. Da Lessel sich offensichtlich selbst das Leben genommen hat, wird entschieden, dass sein Körper zum Exempel auf dem Schinderkarren zum Schindacker gebracht und dort von dem aus Mölln zitierten Scharfrichter (Caspar Gottfried Hennings *1698, † 1768) und seinem Knecht begraben werden soll.
 



Am 19.11. 1751 heiratet in Oldesloe Elisabeth Dorothea Randermann aus Kastorf
Johann Hinrich Kröger aus Poggensee.

Actum 1756  Michel Voß, Caspar Schomann
mit Kastorfer Gerichtswappen

1768 steht Gotthard Gatermann wegen Holzdiebstahls vorm Kastorfer Gericht.


Grenzstein Nr. 58 HL (Herzogtum Lauenburg) heute am ehemaligen Bahndamm (Kartierung der Grenzen 1757 s. v. Hammerstein)

1768: Grenzstreit wegen Überfahrt

Im September 1768 beschwert sich der Sierksrader Bauer Hans Wulf bei der Lübecker Kämmerei, wegen verweigerter Überfahrt über das Land des Kastorfer Kätners Gotthard Gatermann.
AHl Kämmerei Nr. 1730


Am 23. November 1774 klagt die Wittwe Baronin von Hammerstein vorm Kastorfer Hofgericht wegen vom Boden entwendetem Korn. Verdächtigt wird der Knecht Peter Dahm.

GA KA Nr. 40


Kastorf und Ritzerau auf einer Karte von 1781 (Auschnitt)

1774: Vor dem Ritzerauer Landgericht

Nachdem der hiesige Käthner Jochen Hinrich Busch angegeben, daß er von Christoph Soltau in Ritzerau, noch 9 Rthl. 44 ß zu fordern habe, welche Schuld vorbenannter Soltau von seinem Vorweser übernommen, jedoch ohngeachtet vieler Anforderungen nicht auszahlen wollen, und nun Jochen Hinrich Busch das Geld nicht länger entbehren kan, so erstemal denselbe in Person der 9 Rthl. 44 ß angehalten werde, und fügt einen von hiesigen Gericht wegen das Ersuchen hizu der Klage abzuhelfen, untem Creditor zur Einrichtung seiner Wirtschaft seines ersparten baaren Geldes sehr bedarf.
Castorff den 25ten May 1774   von Hammerstein

Busch, Jochen Hinrich  *(1724), † nach 1777,
Kätner 1753-1777 Interimswirt auf der Kopschen Katenstelle
GA KA Nr. 43; 1760 GA Ro. Nr. 102; 1762 Mannschaftsliste GA Nr. 23; 1775 KS
∞ (1753) NN, X, Wwe. Kop
K.:    ?    *


Das Ritzerauer Schloß (1634 erbaut, 1845 abgerissen)

1774 blühten in Schleswig-Holstein schon Anfang März die Pfirsiche.

1783: Arztkosten führen zum Eklat

Am 11. Januar 1783 beschwert sich der Ritzerauer Amtmann Hutter bei der Lübecker Kämmerei über die Kastorfer Bauern und Einwohner: Diese an der Zahl 13 und namentlich: Andreas Busch, Jochen Betien, Hinrich Betin, Hans Hinrich Betin, Claus Meyer, Jochim Kaufmann, Hans Gatermann, Gottschalk Wegner, Hans Jochim Häsler, Gottschalk Hagmann, Johann Foss, Thomas Schröder und Gotthard Asmuss.

Als diese ihre Mastschweine (Schweinemast s. Knöcker) und die des Gutsherrn in Ritzerau abholen wollen, verlangt der dortige Schreiber, Achervogt und Knecht eine Arztgebühr von 4 Schilling pro Schwein. Die Kastorfer weigern sich diese ihnen völlig neuen Kosten zu bezahlen. So gibt schnell ein Wort das andere und es kommt schnell zu einer Handfesten Prügelei.

Wie sich dann im Nachhinein vor dem Kastorfer Gericht heraustellt, war der Hund des Amtmann Hutter tollwütig geworden und so hatte man den Arzt als Vorsichtsmaßnahme dazu veranlaßt die Schweine zu behandeln. Auch wurden die Kastorfer schon vor Abholung von den Ahrensfelder Bauern unter Androhung von Prügel gewarnt, diese Gebühr zu zahlen.

AHL Kämmerei Nr. 1774



1783 ist ein besonders heisser Sommer. Der darauf folgende Winter 1784 aber ausnehmend kalt, mit der Folge, dass es in diesem Jahr zu erheblichen Überschwemmungen kommt. Was das im Kastorfer Fall bedeutet, kann man sich anhand der Überschwemmung von 1965 gut vorstellen. Auch im Juni 1797 kommt es zu ungewöhnlich starken Regenfällen.

1779 blühten schon im Februar die Krokusse und Pfeilchen, Anfang April war der Dorn grün und es erfolgte ein sehr gesegnetes Jahr darauf.

Von dem Busche fordert im September 1799 als Standesglied der Lauenburgischen Ritter- und Adelsschaft plötzlich zusätzliche Abgaben. Bauernvogt Hans Wegener und Bauer Klaus Meyer führen deswegen „über das Amt Steinhorst“ Klage bei Regierungsstellen in Ratzeburg. Die Kastorfer verweigern die Zahlung, nehmen sich in Lübeck einen Rechtsbeistand und werden am 9. November 1799 und am 14. Januar 1800 eindringlich vermahnt. Schließlich entscheidet die königliche Kammer zu Hannover, dass „jeder Untertan zu den Lasten des Staates und zur Besoldung seiner Diener verpflichtet sei“. Am Ende müssen die Kastorfer zahlen.


Bettler tot gefunden

1799: Hat Order Ir. Wohlgebohren H. Litentiati Lembke als Gerichtshalter zu Castorff habe am 11ten May h.a. einen deselbst am 7ten dieses auf der Bauervoigts Koppel totgefundeen Körper in beysein H. Verwalter Cordje besichtiget. Entseelter heist angeblich mit Nahmen Schmidt und soll aus Grönau hirher betteln gegangen sein. Es wahren bey genauer Untersuchung garkein Spuhren äußerlicher Gewaltthätigkeiten war zunehmen, sondern entseelter schien blos durch Kälte erstart zu sein. Da dieses der Wahrheit gemäß so habe solches hiemit mit meiner Nahmens Unterschrift bescheinigen wollen. Castorff d. 11 Mai 1799
Johann Georg Wilhem Linck, Chirurgus
Moisling d. 12 May 1799