Up’m Tolln / Kastorfer Zoll
Diese Landstelle wird auf den Karten unterschiedlich
genannt. Mal Kastorfer Zoll, dann Kastorfer Mühle manchmal
stehen auch beide Begriffe "Kastorfer Zoll und Mühle"
beieinander. Wobei der Begriff Kastorfer Mühle schon
hundert Jahre älter ist (s. Mühle)
und z.B. 1703 für diese Landstelle gebräuchlich ist. Diese
Landstelle befindet sich an der Kastorf/Bliestorfer
Scheide am ehemaligen Hamburg-Lübecker-Frachtweg. Der
Frachtweg, auch einfach nur Steindamm genannt,
führte hier nicht über den Mühlendamm, sondern unterhalb
davon über eine Brücke über den Mühlenbach. Die Brücke
bestand schon nachweislich seit 1711. Wegegeldrolle
1696 u. Wegegeldgebühren
1718
Der Kastorfer Zoll, niederdeutsch "Up'm Tolln", wurde auf
betreiben der Lübecker Kämmerei 1696 angelegt, um hier
Wegegeld für die seit 1675 auch über Kastorf führende
Hamburg-Lübecker-Landstraße zu erheben (s. a. 1675: Hamburg - Lübecker Frachtweg wird
über Kastorf geführt). Man entschied sich wohl für
diese Stelle bei Kastorf, da durch den Mühlendamm und die
Mühlenteiche, sowie den Kastorfer Mühlenbach eine
Umfahrung nicht möglich war. Der Zöllner war ein Beamter
der Lübecker Kämmerei unter der Juristiktion des Gutes
Kastorf. Der Wegezoll wurde hier bis 1878 erhoben.
Aus dem Bericht des Oberdeichgrafen und
Landesbauverwalter Wundram an die dänische Regierung vom
20. Februar 1818 über die Lübeck-Hamburger-Landtsraße:
Im Gericht Castorf = 1122 Ruthen, welche sämmtlich in der
Breite von 1 Ruthe gepflastert sind und auf welcher
Strecke sich außerdem befinden:
5 steinerne Kanäle und
3 hölzerne Brücken.
Ihre Breite, welche mit Inbegriff der Seitengräben
durchgends auf 4 Ruthen festgesetzt worden, beträgt jedoch
an einigen Stellen mehr, an andern minder. Diese
Ungleichheit scheint aus dem Mangel einer frühern genauen
Wegeaufsicht entsprungen zu sein, die schon vor und
während der französischen Herrschaft das zu scharfe
Abgraben der Seitengräben nicht wachsam gesteuert und eben
so die Anlage einer Kathenstelle auf der Straße im Gericht
Castorf gestattet hat, welchen Abweichungen von den
angenommenen Principien künftig nur allein durch eine gute
Aufsicht und genaue Wegekarten wird vorgebauet werden
können.
Die Unterhaltung dieser Straße liegt im Amte Steinhorst
allein der Landesherrschaft ob und macht im Amte
Ratzeburg, in dessen Bezirk die beiden adlichen Gerichte
liegen, die Ausnahme, daß nicht die Gutsbesitzer, sondern
auch hier die Landesherrschaft den Weg zu unterhalten hat,
wogegen aber die Gerichte von der Theilnahme an den
aufkommenden Zoll- und Weggeldern ausgeschlossen sind.
Johann Wilhelm Sauer ist
hier seit 1719 als Zöllner (Wegegeldeinnehmer)
nachgewiesen und hat vermutlich ab 1718 das
"Kastorfer Brantweinhaus" als Pächter betrieben. Er
verstirbt vermutlich 1741.
Mit dem Staatsvertrag vom 24. Januar 1747 geht auch die Kastorfer Wegegeldstelle an die Regierung in Ratzeburg über. Diese verfügt 1748, das ein Schild mit der Aufschrift: "alhier giebt man Wege Geld" aufgehängt werden soll. Als dies die Kastorfer Verwalter entdecken, wird der neue Einnehmer Jürgen Löding angewiesen, dies sofort wieder zu entfernen. Doch wenige Tage später wird Löding unter Androhung der Wegnahme der Wegegeldeinnahmen durch die Ratzeburger Beamten aufgefordert das Schild wieder hinzuhängen. Löding wendet zwar noch ein, wie es ihm die Herrn Verwalter eingeschärft hatten, dass es sich hierbei um einen Eingriff in die rechte des Gutes Kastorf handele, doch die Beamten erwiedern, "die Straße sey des Königs". Doch dies traf gerade auf den Kastorfer Abschnitt der Lübeck-Hamburger-Frachtstraße nicht zu. Von Wickede hatte 1675 ja nur die Nutzung erlaubt, nicht aber seine Rechte an Grund und Boden abgetreten. So können dies die Kastorfer Verwalter natürlich nicht hinnehmen und schreiben an den Brittischen König.
LAS Abt. 65.3 Nr. 209 I
1749 heiratet die Wittwe Anna Sophia Sauer Jürgen Löding, der nun von der Kämmerei zum neuen Wegegeldeinnehmer angenommen und vereidigt wird. Löding scheint sehr erfolgreich zu wirtschaften. Er ist nicht nur Wegegeldeinnehmer und Erbpächter sondern auch Holzhändler. 1761 ist er so wohlhabend, dass er rechts neben dem Altar in der Siebenbäumer Kirche für 30 ML einen Kirchenstuhl für sich und seine Erben kauft. Dieser Stuhl von vier Ständen ist blau und rot gestrichen und mit großen Fensterscheiben versehen. Zusätzlich verfügt die Familie Sauer noch über Plätze in der Empore neben der Orgel.
1755, 22. Oktober, Zeugenverhör in Altona
Auf Requisition der Frau Sophia
von Toden, geb. von Wickede [*1693,
†1785], vom 15. Oktober. Die hiesige Einwohnerin
Anna Sophia Witwe Sauer
und ihr Sohn, der hiesige Bürger und Zinngießer Thomas Sauer sagen aus.
Sie ist eine geborene Pfeiffer
und „ohngefehr 60 Jahren, eigentlich wiße sie es nicht.“
Ihr Sohn ist 29 Jahre. – Ihr Mann Johann Wilhelm Sauer
war seit 1719 beeidigter Wegegeld-Einnehmer zu Castorf
gewesen, als die Stelle angelegt worden. Nach seinem Tod
nimmt sie seine Einnahme wahr und führt die Stelle weiter.
Frau von Tode habe allezeit frei die Zollstelle passieren
können. Die Rondeshagener fahren oft über Castorf nach
Hamburg. Auch die Bauern aus Rondeshagen fahren umsonst.
Laut Befehl aus Lübeck, außer, wenn sie für Geld fahren
und Fracht fahren.
1780 beschwert sich sich der Zolleinnehmer Sauer bei der Lübecker Kämmerei, dass die Frachtwagen aus Siebenbäumen und Schenkenberg ihren Weg über Rothenhausen nehmen und bittet um Anlegung eines Schlagbaumes.
1781 klagt der Wegegeldeinnehmer Sauer zu Kastorf
gegen den Bliestorfer Bauernvogten Ludwig August Koop
wegen Verheurung einer Wiese.
1787 gerät der Enkel des Käufers, Herman Gotthard
Gottschalk Sauer mit der Kastorfer Gutsherrschaft in
Streit. Man hatte diesem zwar vor wenigen Jahren mit
Bedenken der Gutsherrschaft erlaubt eine Laube in der Nähe
des oben genannten Fischhellers zu errichten, doch nun
betrachtete Sauer auch diesen Grund und Boden als sein
Eigentum. Sauer behauptet dass dieser Grund ein Teil des
nun eingedämmten Fischteiches sei, dass dieser
ursprünglich bis zur Weide am Steindamm ginge und damit
ihm gehöre. Per Dekret vom 12. Februar 1787 bestimmt die
Gutsherrschaft das Sauer diesen Platz binnen 3 Wochen zu
räumen hat. Sauer wendet sich ans Ratzeburger Hofgericht,
doch dieses entscheidet, das Sauer den Platz räumen muss,
da er trotz eidesstattlicher Erklärung nicht beweisen
kann, das dieser Ort ihm gehört.
(LAS Abt. 216 Nr. 197)
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Der Kastorfer Zoll
mit Mühle 1776, allerdings ist hier neben dem
Mühlenteich kein weiterer Fischheller verzeichnet |
1803 ermittelt Baron von Hammerstein wieviel von dieser Hofstelle an Kriegssteuern zu leisten ist. Als Grundlage dient ihm die Vermessung von Kölzenberg von 1798. Danach hat der Müller Sauer nach Abzug des Windmühlenplatzes von 25 QR = 3.873 QR, Nr. 1 inkl. Fußsteig 5.970 QR und Nr.2 5.827 QR.
1804 beträgt die Erbpacht für die Sauersche Hofstelle jährlich 136 Rthl. 43 ß.
1812: Haus 6 R, Hof u. Garten 1 M 14 R, Ackerland 105 M 20 R, Wiesen u. Weiden 6 M 20 R = total 337,5 M (s.a. Kastorfer Mühle)
1806: Schadensbericht des Wegegeldeinnehmers Sauer
Auf Verlangen des hiesigen hochadelichen Gerichts
zeige ich hiedurch schuldigermassen an: daß ich an
regelmäßiger französischer Einquartierung welche mit
einem billet vom Hofe versehen waren, auf eine Nacht,
neulich am 17. dieses 2 Mann von dem braunen Husaren
Regiment in Quartier gehabt habe. Inzwischen habe ich
auch am 10 huj. am Tage nach der hiesigen Plünderung 4
Mann Infanteristen auf eine Nacht Quartier geben und
selbige verpflegen müssen. Außer Verpflegung u. des
logis haben die Leute nichts von mir gefordert. Auch am
9. Nov. des Abends kamen 13 Mann bewafneter Infantristen
forderten Verpflegung und logis welches alles ich ihnen
auch reichte. Diese Mannschaft hatte einen Stühlwagen
mit 4 Pferden bei sich, auf dem sich mehrere Packen und
Victualien befanden.
Des andern Morgens am 10. Nov. als sie ihre Sachen
wieder auf den Wagen gesezt, und selbigen mit Wache
besezt gehabt, wurde ich mit meiner Frau und den bei mir
im Hause haltenden Chirurgus Peter Helbold in meiner
gewöhnlichen Stube, mein Sohn und Dienstboten aber in
meiner Fremden Stube mit Wache besetzt worauf sie Geld
forderten. Unter diesen Umständen und bei der Bestürzung
glaubte ich mich nicht wiedersetzen zu können, gab ihnen
also meinen Vorrath hin der sich etwa auf 40, richtiger
zwischen 30 und 40 Rthl. belaufen mogte. Hierunter
befand sich die königl. Casse [das am Kastorfer Zoll
erhobene Wegegeld]von dem was vom 1 bis 9 Nov. erhoben
ist, mit. Hiernächst mußte ich alle Schränke und Coffer
eröfnen, und Sachen die ihnen anstanden, welche ich aber
schlechterdings nicht alle anzugeben vermag, indem sie
nur Pretiosa, feines Leinenwand, Kleidungsstücke und
Victualien mit sich nahmen, wurden mir abgenommen, und
auf ihren Wagen gebracht. Sodann wurden mir und meiner
Frau die Taschen von Geld ausgeleert, und das sämtliche
Brod mit vorräthiger Butter weggeschlept.
Endlich wurde ich forcirt meinen Pferdestall zu
eröffnen, wo sie denn meine 3 Pferde nebst Geschirr
herauszogen und meinen Knecht verlangten, welcher sie
nebst dem Reitpferde eines bei mir gerade logirenden
Lübecker Kaufmanns, wovon der name dem Herrn Baron v.
Hammerstein bekannt seyn wird, indem dieser Kaufmann
selbst in der erwähnten Nacht alhier auf dem Hofe logirt
habe, bis auf eine Stunde vor Gadebusch bringen müßen.
Hier hatten die Marodeurs einen andern Menschen zum
Fuhrmann ergriffen, und meinen Knecht zu Hause
geschickt. Noch muß ich bemerken, daß diese nemlichen
Menschen zu Berkenthin gleichfalls geplündert, unter
andern dort auch einen Wagen weggenommen haben, vor den
sie meine 3 Pferde und das dem lübecker Kaufmann
abgenommene Pferd gespannet haben.
Im ganzen rechne ich meinen Verlust folgender massen:
1.) an baaren Gelde mit dem was mir und meiner Frau aus
den Taschen entwendet worden, circa auf 40 Rthl.
2.) 3 Pferde nebst Geschirr à 40 Rthl. 120 Rthl.
3.) 2 silbern Löffel 3 Rthl. 16 Sch.
4.) eine _erille zu 4 Rthl.
5.) ein neuer Ueberrock 7 Rthl.
6.) 30 weggenommene Brod 8 Rthl.
7.) 56 Pfund Butter à 14 Sch. 12 Rthl.
8.) Linnen und Seiden Tücher 20 Rthl.
9.) 6 Pfund holl. Käse 1 Rthl.
10.) 2 Paar neue Stiefeln 7 Rthl.
222 Rthl. 16 Schilling
Daß dieses mein wirklicher ohngefehrer Verlust sey, bin
ich allezeit eidlich zu erhärten erbötig.
Castorf, den 27. Nov. 1806
1869 schlägt der Kastorfer Gutsbesitzer dem Amt vor die Wegegeldeinnehmerstelle von der Mühle zu trennen.
Sauer, Johann
Wilh. * ca. 1690 , † (? 1741) |
Sauer/Sür, Gotth.
Gottsch. * ca. 1715, † 1748,
Wegegeldeinnehmer 1741-48, Brantweinbrenner, Pate
Berk. 1743 |
Knoop,
Johann *? , † ? aus Artlenburg (?) Wegegeldeinnehmer 1751 ∞ Sandesneben 1757 Born, Anna Elis. aus Lauenburg |
Löding,
Jürgen *(1719) , † nach 1762 Wegegeldeinnehmer/Brantweinbrenner ab 1748 AHL Käm. Wege u. Stege, Brinkbesitzer 1762 GA Nr. 23, 1760 GA Ro. Nr. 102, Pate Eichede 1750, 1761 kauft Kirchenstuhl, Holzhändler ∞ (1749) Kraft, Wwe. Sauer, Anna † nach 1762, sie 1. ∞ (1744) K.: Cath. *?, † 1752 KR Tochter *?, † 1758 KR Friedrich *(1759) Mar. Dor. *?, † 1759 KR To. *? 1762 am Leben To. *? 1762 am Leben |
Löding, Hans Xian
* ? , † nach 1764 |
Sauer,
Herm. Gotth. Gottsch.* (1745) s.
Löding , † 1830 Wegegeldeinnehmer ab 1766, Pate Siebb.1776, Pate Kl. Wesenbg. 1780, Pate Behlendf. 1793, 1812 Altenteiler ∞ Oldesloe 1767 Carstens, Soph. Cath., * Krumbek 1746, † 1812, Patin 1773, 1783 u. 1789 K.: ? Soph. *(1765), ∞ Wiese, † 1852 Soph. Marg. Fried. * ?, Patin 1792, ∞ 1792 Brand, C.F., Müller Kastorf Anton Xian Diet. * ? (1784), Müller Kastorf Ernst Benedict *1778 Mar. Cath. *1781, ∞ 1805 Selk, H. Peter Fried. Xoph * ? ca. 1780, Müller in Boden u.a., † 1841, ∞ Hamann, Soph. Marg. Ernst Otto Fried. *(1791), † 1812 Marg. Elis. * ?, ∞ Siebenb. 1806 Thiel, C.. |
Sauer,
Joh. * ? , † 1786 Wegegeldeinnehmer 1781, Brenner Rechtsstreit mit v. Hammerstein 1786/1787 ∞ ? NN, X K.: ? |
Sauer,
Anton Christian Dietrich * (1784) ,
† 1862 Wegegeldeinnehmer, Müller, Erbpächter, 1812 Hypothekenbuch ∞ 1813 Ka(r)sten, Wilh. Magd. aus Rondeshagen *1787; V: Christian Friedrich Casten, Jäger Rondeshagen, † 1852 K.: Joh. Fried. Gotth. *1813, † 1813 Henriette *(1815), ∞ Kiel Xian *(1816) |
Knoop,
Franz Ludwig * ?, † ?, Zollaufseher 1846 s. Köngl. Dänischer Hof- u. Staatskalender, Altona 1846 |
Köpke,
Carl Heinrich Ludwig * Bantin/Meckl. 1833,
† Bliestorf 1906, Müller in Kastorf, aus Bentin/Mecklenburg Pächter der Kornwindmühle 1871-1905, Wegegeldeinnehmer bis 1878 ∞ ? Röhrs, Maria *1842 Kl. Parin, † Lübeck 1912 K.: Hinrich *1866 > Müller Gülzow Mathilde *1870 Carl * 1872 |
Das Foto oben ist aufgenommen
worden, bevor das Müllersehepaar Carl Heinrich Ludwig
und Maria Köpcke aich auf den Weg zu einem
Gottesdienst nach Siebenbäumen machte.
Das Foto entstand bei einer kleinen häuslichen
Feierlichkeit. Es zeigt von links Carl Köpcke, Maria
Köpcke, Bade, Paul Köpcke und Karl Köpcke.